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Wo der Spaß aufhört! DZVhÄ-Beschwerde beim Presserat
Von DZVhÄ Homöopathie.Blog | 30.April 2014
„Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung“, heißt es in der Richtlinie 8.7 des Pressekodex des Deutschen Presserats. Für Journalisten gilt er als verbindliche ethische Richtschnur für die Berichterstattung, Verstöße gegen den Pressekodex können vom Presserat gerügt werden – öffentlich und medienwirksam.
Dass sich sogenannte Skeptiker keineswegs an solchen ethischen Standards orientieren, zeigt die Medienresonanz auf die Selbsttötung des Journalisten Claus Fritzsche. Fritzsche lieferte sich als Journalist starke Wortgefechte mit Kritikern der komplementären Medizin und betreute von 2011 bis Ende 2012 das Homöopathie-Blog des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Er starb am 14. Januar 2014 mit 49 Jahren. Auf zahlreichen Websites der sogenannten Skeptiker erschienen Kommentare, die man nur als mediales Nachtreten charakterisieren kann:
„Wenn man die Entwicklung seiner Pamphlete in den letzten Jahren verfolgt hat, drängt sich sehr der Verdacht auf, dass C. Fritzsche an einer Störung aus dem paranoiden Formenkreis gelitten haben dürfte. Möglicherweise liegt hierin der Grund für seinen Suizid“, kann man auf scienceblogs.de nachlesen, „auch wenn es heißt ‘de mortuis nihil nisi bene‘ – ich bin froh, dass er weg ist.“ Allein auf dieser Website befassten sich 128 Kommentare in dieser oder ähnlicher Form mit Fritzsches Selbsttötung.
Presserat: Online-Kommentare sind wie Leserbriefe zu behandeln
Laut Presserat tragen Journalisten auch eine Verantwortung für Online-Kommentare, die zu ihren Artikeln freigeschaltet werden. Sie werden wie Leserbriefe angesehen, für deren Veröffentlichung ebenfalls der Pressekodex gilt (Pressekodex Richtlinie 2.6). Trotzdem schalteten Journalisten der Website ruhrbarone.de, die auch ein eigenes Printmagazin vertreiben, Kommentare wie diesen frei: „Noch ganz erschüttert, mal ganz neugierig gefragt. Er hat das aber nicht mit Globuli gemacht?“ Auch Fritzsches Familie blieb nicht verschont. „Sein Vater, ein offensichtliches Arschloch und Altnazi, hatte den Jungen schon im Alter von zwölf Jahren ruiniert. Das ist ein scheiß Leben, dachte ich dann etwas später über Claus. Das ist jetzt zu Ende gegangen, unschön“, kann man dort unter einem Artikel lesen, den der Journalist und GWUP-Mitglied Sebastian Bartoschek (BILD, Der Skeptiker) geschrieben hat. Kommentare werden auf ruhrbarone.de entweder vom Redaktionsleiter Stefan Laurin (u.a. Welt am Sonntag, Cicero Online) oder dem jeweiligen Autoren freigegeben. Der DZVhÄ hat Beschwerde beim Presserat gegen diese Art von Berichterstattung eingelegt.
Ruhrbarone: „Wir sehen durch keinen der Kommentare die Menschenwürde von Herrn Fritzsche beeinträchtigt“
Der DZVhÄ schätzt seine Kritiker und ist harten Debatten zur Homöopathie nicht abgeneigt. Sachlichkeit und Respekt trotz kontroverser Sichtweisen gehören für homöopathische Ärzte jedoch dazu. Viele Kommentare zu Fritzsches Selbsttötung sprechen dagegen eine ganz andere Sprache: Sie offenbaren eine neue Qualität von Feindseligkeit.
Entsprechend fällt auch die Stellungnahme von Stefan Laurin und Sebastian Bartoschek aus, zu der sie vom Presserat am 22. April aufgefordert wurden: „Wir haben Probleme mit der Seriosität des Antragstellers“, so Laurin und Bartoschek, „Homöopathie ist in seiner Wirkung nicht belegbarer Unsinn, mithin Scharlatanerie. […] Homöopathische Ärzte sind ein Widerspruch in sich. Das ist lächerlich.“ Was hat das mit der Frage einer ethischen Berichterstattung zu tun?
Darüber hinaus stellen die Ruhrbarone darauf ab, dass sie „keine Zuständigkeit des Presserats für ruhrbarone.de erkennen können“. Sollten sie nicht dem Presserat überlassen, wofür er zuständig ist? Die Journalisten sehen in den Kommentaren keine Beeinträchtigung der Menschenwürde. Bleibt abzuwarten, wie der Presserat den Fall beurteilen wird. „Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände“, heißt es im Pressekodex. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für Lebende wie für Tote. Auch für Claus Fritzsche.
Themen: DZVhÄ Homöopathie.Blog | 4 Kommentare »
8th.Mai 2014 um 14:10
Siehe in unserem Blog:
Internet-Mobbing mit Todesfolge: In Gedenken an Claus Fritzsche
http://www.kritik-relativitaetstheorie.de/2014/04/internet-mobbing-mit-todesfolge-in-gedenken-an-claus-fritzsche/
insbesondere:
Jocelyne Lopez
8th.Mai 2014 um 14:13
Siehe auch insbesondere:
Tod des Cybermobbing-Opfers Claus Fritzsche: Die Justiz hat erschreckend versagt
http://www.jocelyne-lopez.de/blog/2014/04/tod-des-cybermobbing-opfers-claus-fritzsche-die-justiz-hat-erschreckend-versagt/
Jocelyne Lopez
16th.Mai 2014 um 04:16
Über den Schaden und die Gefahren für Opfer und Gesellschaft von solchen anonymen Internet-Prangern wie Esowatch/Spiram wußte man schon lange an höchsten Stellen der Justiz, wie ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10.07.09 der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries es dokumentiert:
Zitat:
Kamp gegen Hass im Internet
nto. Frankfurt, 9. Juli. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Staat und die Zivilgesellschaft zum Kampf gegen Hasspropaganda im Internet aufgerufen. „Der Hass muss raus aus dem Internet“, sagte Frau Zypries auf einer Konferenz am Donnerstag in Berlin. „Weil das Netz anonym ist und soziale Kontrolle kaum stattfindet, verbreiten sich dort auch illegale Inhalte besonders häufig und schnell“. Im Internet gälten aber dieselben Gesetze wie in der realen Welt, sagte die Ministerin. Doch deren Durchsetzung bereite „erhebliche Probleme“. Gelöschte Inhalte tauchten kurze Zeit später an anderer Stelle wieder auf.
[…]
Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, kritisierte die Schwerfälligkeit der Behörden im Kampf gegen Hass im Internet. „Strafanzeigen von unserer Seite wurden regelmäßig innerhalb weniger Tage von den Staatsanwaltschaften eingestellt mit dem Hinweis, die Täter könnten nicht ermittelt werden, weil eine Steuerung über ausländischen Seiten vorliege“, sagte Rose.
[…]
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Fromm, sagte, Extremisten erreichten im Internet „eine Breitenwirkung, die auf anderem Wege so niemals gelingen könnte“.
Zitatende
Claus Fritzsche hatte wiederholt Strafanzeigen erstattet, sich um eine bundesweite Zentralisierung der Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft bemüht (in Landau) und eine Art Selbsthilfe-Gruppe für die Opfer gegen dieses anonyme Cybermobbing mit 3 Abwehr-Webseiten im Internet geführt. Warum hat die Staatsanwaltschaft die Sperrung der Domain Esowatch-Spiram nicht veranlasst? Die Justiz hat erschreckend versagt.
Jocelyne Lopez
13th.Juni 2014 um 15:00
[…] Anlass für die DZVhÄ-Beschwerde war die Berichterstattung von Ruhrbarone.de über den Selbstmord des Journalisten und Befürworters der Alternativ- und Komplementärmedizin Claus Fritzsche. Dabei ging es insbesondere um durch die Redaktion freigeschaltete Kommentare, die schlicht als mediales Nachtreten nach einem Selbstmord – und damit als Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde – zu charaktarisieren sind. Den kompletten Sachverhalt lesen Sie im Blogbeitrag „Wo der Spaß aufhört!“ […]